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Stript als technisch-organisatorische Maßnahme (Art. 32 DSGVO)

Das Dokument für Ihre interne Freigabe. Wer Stript in einer Kanzlei, Praxis oder einem Unternehmen einführen will, muss zwei Fragen beantworten: die des Datenschutzbeauftragten und die der IT- bzw. Anbieterprüfung. Diese Seite beantwortet beide. Sie dürfen den Text für interne Zwecke übernehmen und anpassen.

Hinweis: Dieses Dokument ist eine sachliche Information über die Architektur von Stript und eine Formulierungshilfe. Es ist keine Rechtsberatung. Die datenschutzrechtliche Bewertung im Einzelfall obliegt Ihnen bzw. Ihrem Datenschutzbeauftragten.

Die Kernaussage in einem Absatz

Stript ist eine lokale Desktop-Anwendung, die personenbezogene Daten in Dokumenten erkennt und durch Platzhalter ersetzt, bevor ein Text an ein externes KI-Tool gegeben wird. Die gesamte Verarbeitung der Dokumente (Analyse, Anonymisierung, Wiederherstellung) findet ausschließlich auf dem Gerät der Nutzerin oder des Nutzers statt. Dokumentinhalte werden zu keinem Zeitpunkt an den Hersteller oder an Dritte übertragen. Der Einsatz von Stript ist damit eine Maßnahme der Datenminimierung an der Quelle: Was das Gerät in Richtung eines KI-Dienstes verlässt, enthält keine Klarnamen mehr.

Einordnung nach DSGVO

Warum für die Dokumentenverarbeitung kein AVV erforderlich ist

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist erforderlich, wenn ein Dritter personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet. Bei Stript findet eine solche Verarbeitung durch den Hersteller nicht statt: Die Anwendung läuft wie eine Textverarbeitung vollständig lokal, und Dokumentinhalte erreichen niemals Server des Herstellers. Wo keine Verarbeitung durch einen Dritten stattfindet, entsteht keine Auftragsverarbeitung. Das unterscheidet Stript von cloudbasierten Anonymisierungsdiensten (auch solchen mit Hosting in Deutschland), bei denen das Dokument zur Verarbeitung hochgeladen wird und die deshalb einen AVV benötigen.

Für die wenigen Randprozesse, die nichts mit Dokumentinhalten zu tun haben, gilt die Datenschutzerklärung des Herstellers. Dazu gehören die Aktivierung und aggregierte Grant-Synchronisierung der kostenlosen Evaluierung, Kauf und Lizenzierung, Updates sowie optionale Absturzberichte.

Antwortbogen für die Anbieterprüfung

Die typischen Fragen einer Anbieter- bzw. Toolprüfung, mit den zutreffenden Antworten für Stript:

PrüffrageAntwort für Stript
Wo werden die Dokumente verarbeitet?Ausschließlich lokal auf dem Endgerät der Nutzerin/des Nutzers. Kein Upload, keine Cloud-Verarbeitung.
Wo werden die Dokumente gespeichert?Lokal auf dem Endgerät und mit AES-256-GCM verschlüsselt. Die Schlüssel liegen im Betriebssystem-Schlüsselbund. Die Nutzerin kann Dokumente jederzeit löschen.
Welche Unterauftragsverarbeiter haben Zugriff auf Dokumentinhalte?Keine. Dokumentinhalte verlassen das Gerät nicht.
Ist ein AVV nach Art. 28 DSGVO erforderlich?Für die Dokumentenverarbeitung nein, da keine Verarbeitung durch den Hersteller stattfindet (siehe oben).
Findet eine Drittlandübermittlung von Dokumentinhalten statt?Nein.
Welche Netzwerkverbindungen baut die Anwendung auf?Einmaliger KI-Modelldownload, Aktivierung und regelmäßige aggregierte Grant-Synchronisierung der kostenlosen Evaluierung, getrennte Pro-Lizenzprüfung, Update-Prüfung, Update-Download nur auf Veranlassung der Nutzerin und optionale, standardmäßig deaktivierte Absturzberichte. Keine dieser Anfragen enthält Dokumentdaten. Details stehen in Abschnitt 2.6 der Datenschutzerklärung.
Lässt sich das überprüfen?Ja. Die Dokumentenverarbeitung funktioniert offline, und die Netzwerkaktivität kann mit Bordmitteln oder Little Snitch und Wireshark kontrolliert werden. Anleitung: So überprüfen Sie unsere Angaben.
Gibt es Telemetrie oder Nutzungsdaten?Stript erhält keine Dokument- oder Aktivitätstelemetrie. Für die kostenlose Evaluierung werden nur der aggregierte Zähler von null bis fünf, die Zahl ausstehender Reservierungen und ein signierter Sicherheitsstatus synchronisiert. Optionale Absturzberichte erfordern eine ausdrückliche Aktivierung und enthalten keine Inhalte oder Identifikatoren.
Wie wird die Nachvollziehbarkeit sichergestellt?Die Anwendung führt ein manipulationsevidentes Verarbeitungsprotokoll auf Basis einer Hash-Kette ohne Inhaltsdaten. Zuordnungstabellen können exportiert und mit einem Vernichtungszertifikat nachweisbar vernichtet werden.
Welche Rolle hat der Mensch?Jede Erkennung ist vor der Anonymisierung durch die Nutzerin prüfbar. Sie kann bestätigen, verwerfen, neu einordnen oder die Schwelle anpassen. Die Anwendung entscheidet nicht allein.

Formulierungsvorschlag für Ihr Verarbeitungsverzeichnis / Ihre TOM-Liste

„Vor der Nutzung externer KI-Dienste werden Dokumente mit einer lokal auf dem Endgerät laufenden Anonymisierungssoftware verarbeitet. Personenbezogene Daten werden erkannt, durch die Bearbeiterin geprüft und durch konsistente Platzhalter ersetzt. Erst der so bereinigte Text wird an den KI-Dienst übergeben. Die Zuordnungstabelle verbleibt mit AES-256-GCM verschlüsselt auf dem Endgerät und wird nicht an Dritte übermittelt. Die Software überträgt keine Dokumentinhalte an ihren Hersteller. Die Dokumentenverarbeitung läuft lokal und kann nachweisbar offline betrieben werden.”

Grenzen, die Sie kennen sollten

Ehrlichkeit gehört zu einer belastbaren TOM-Beschreibung:

Stand: Juli 2026. Dieses Dokument wird gepflegt. Die jeweils aktuelle Fassung finden Sie unter dieser Adresse.